VerfGH Sachsen Beschluss

Einstellung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens wegen Rücknahme KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Rücknahme · Einstellung des Verfahrens

Verfassungsrecht Erledigt/eingestellt

Sonstiges

Vf. 14-IV-24

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF

DES FREISTAATES SACHSEN

IM NAMEN DES VOLKES

Beschluss

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

der Frau M.,

Verfahrensbevollmächtigte: Sträßer Rehm Barfield, Zwickauer Str. 345,

09116 Chemnitz,

hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Andreas Wahl, die Richterin Simone Herberger, die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, die Richterin Anne Lauber-Rönsberg und die Richter Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Arnd Uhle

am 15. August 2024

beschlossen:

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

I.

Die Beschwerdeführerin hat ihre am 26. Februar 2024 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 31. August 2023 (5 K 1896/19) mit Schreiben vom 13. März 2024 wirksam zurückgenommen.

II.

Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).

gez. Grünberg

gez. Wahl

gez. Herberger

gez. Jäger

gez. Kirst

gez. Lauber-Rönsberg

gez. Schurig

gez. Strewe

gez. Uhle