Einstellung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens wegen Rücknahme KI-Titel
Verfassungsbeschwerde · Rücknahme · Einstellung des Verfahrens
Sonstiges
Vf. 14-IV-24
DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF
DES FREISTAATES SACHSEN
IM NAMEN DES VOLKES
Beschluss
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau M.,
Verfahrensbevollmächtigte: Sträßer Rehm Barfield, Zwickauer Str. 345,
09116 Chemnitz,
hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Andreas Wahl, die Richterin Simone Herberger, die Richter Markus Jäger, Dirk Kirst, die Richterin Anne Lauber-Rönsberg und die Richter Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe und Arnd Uhle
am 15. August 2024
beschlossen:
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
I.
Die Beschwerdeführerin hat ihre am 26. Februar 2024 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 31. August 2023 (5 K 1896/19) mit Schreiben vom 13. März 2024 wirksam zurückgenommen.
II.
Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).
gez. Grünberg
gez. Wahl
gez. Herberger
gez. Jäger
gez. Kirst
gez. Lauber-Rönsberg
gez. Schurig
gez. Strewe
gez. Uhle