EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 2

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Zentralbank (EZB)

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung und -Entwicklung für die EZB – Ablehnung eines Angebots und Entscheidung, den Auftrag an andere Bieter zu vergeben – Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Ausschlussgrund – Von einer nationalen Behörde zu erteilende Genehmigung – Klage, der teils offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt und die teils offensichtlich unzulässig ist

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 31. Juli 2006, das von der Klägerin im Rahmen des Verhandlungsverfahrens für die Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung und -Entwicklung für die EZB abgegebene Angebot abzulehnen, sowie der Entscheidung, den Auftrag an andere Bieter zu vergeben