OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Die vom Träger eines Ganztagskindergartens erhobenen Kosten für das Mittagessen, an dem die Kinder …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die vom Träger eines Ganztagskindergartens erhobenen Kosten für das Mittagessen, an dem die Kinder teilnehmen, sind als Teilkosten für die Betreuung der Kinder zum Teilnahmebeitrag im Sinne des § 90 Abs 3 in Verbindung mit § 90 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB VIII (SGB 8) zu zählen und nach Maßgabe des § 90 Abs 3 und Abs 4 SGB VIII (SGB 8) vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (erlaß- bzw) übernahmefähig. Ob die Kosten für das Mittagessen zusammen mit den übrigen Teilnahmebeiträgen erhoben werden oder nicht, ist für die Frage der Übernahme durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gleichgültig.