Ist ein Teilgebiet der Gemeinde als Kurort oder dergl anerkannt ( § 9 Abs 1 S 1 NKAG (KAG ND )), so verstößt …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ist ein Teilgebiet der Gemeinde als Kurort oder dergl anerkannt ( § 9 Abs 1 S 1 NKAG (KAG ND )), so verstößt es nicht gegen Art 3 Abs 1 GG, wenn allein die im anerkannten Gebiet ansässigen oder vorübergehend dort erwerbstätigen Personen und Unternehmen zu einem Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden.
2. Steuerberater können der Pflicht unterliegen, einen Fremdenverkehrsbeitrag zu leisten.