OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 24. Zivilsenat Beschluss

OLG Düsseldorf – I-24 W 56/06

Zivilrecht Beschwerde verworfen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Verfü-gung der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Ein-zelrichterin - vom 11. Juli 2006 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Beschwerdewert: 46.632,24 €.