LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 5

Ein auf § 38 SGB X gestützter Bescheid, mit dem Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nachgefordert …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Ein auf § 38 SGB X gestützter Bescheid, mit dem Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nachgefordert werden, kann vom Gericht gemäß § 43 SGB X in einen Beitragsänderungsbescheid nach § 749 Nr 3 RVO umgedeutet werden.

2. Der Anwendung des § 749 Nr 3 RVO steht nicht entgegen, daß die Berufsgenossenschaft selbst die fehlerhafte Gewerbebezeichnung in dem Jahreslohnnachweis voreingetragen hat.