EuG Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 2

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Laurent Gbagbo gegen Rat der Europäischen Union

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Angesichts der Lage in Côte d’Ivoire erlassene restriktive Maßnahmen – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Verspätung – Offensichtliche Unzulässigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Laurent Gbagbo trägt seine eigenen Kosten.

3. Die Anträge, im beschleunigten Verfahren und mit Vorrang zu entscheiden, sind erledigt.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/221/GASP des Rates vom 6. April 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire (ABl. L 93, S. 20) und der Verordnung (EU) Nr. 330/2011 des Rates vom 6. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Côte d’Ivoire (ABl. L 93, S. 10), soweit sie den Kläger betreffen