BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde KI-Titel
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 31. Januar 2012 - 2 BvR 2082/11
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.