BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde KI-Titel

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 31. Januar 2012 - 2 BvR 2082/11

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.