EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 4

Staatliche Beihilfen – Ausbildungsbeihilfen

Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt gegen Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen – Ausbildungsbeihilfen – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt teils vereinbar und teils unvereinbar erklärt wird – Erforderlichkeit der Beihilfe – Positive externe Effekte – Begründungspflicht

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31)