Staatliche Beihilfen – Ausbildungsbeihilfen
Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Ausbildungsbeihilfen – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt teils vereinbar und teils unvereinbar erklärt wird – Erforderlichkeit der Beihilfe – Positive externe Effekte – Begründungspflicht
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31)