StGH Hessen Beschluss LS

Art. 129 HV gewährt kein Grundrecht.

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Art. 129 HV gewährt kein Grundrecht. 2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Strafvollzug und Wiederaufnahmeverfahren (Rechtsweg nicht erschöpft, nicht substantiiert.

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