Ein Rentenversicherungsträger ist nicht gemäß §§ 14, 15 SGB I verpflichtet, einen landwirtschaftlichen …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Ein Rentenversicherungsträger ist nicht gemäß §§ 14, 15 SGB I verpflichtet, einen landwirtschaftlichen Unternehmer, der als solcher noch tätig und tatsächlich nicht versicherungspflichtig beschäftigt ist, auf die Sondernachentrichtungsmöglichkeit nach Art 2 § 52a ArVNG hinzuweisen.
2. Die Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen ist in einem solchen Fall nicht aufgrund des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zuzulassen.