Verordnung (EG) Nr. 1/2003
Elf Aquitaine SA gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Wettbewerb – Kartell – Natriumchloratmarkt – Begriff ‚Unternehmen‘ – Vermutung eines bestimmenden Einflusses – Tragweite dieser Vermutung – Einzelheiten, mit denen diese Vermutung nicht widerlegt werden kann – Individuelle Geldbuße – Unbeschränkte Nachprüfung
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Elf Aquitaine SA trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Mai 2011, Elf Aquitaine/Kommission (T-299/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 2626 final der Kommission vom 11. Juni 2008 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.695 – Natriumchlorat) abgewiesen hat – Wettbewerb – Kartell – Verletzung der Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit – Offensichtlich fehlerhafte Auslegung – Verletzung der Verteidigungsrechte sowie der Grundsätze der Billigkeit und der Waffengleichheit – Begründungspflicht – Rechtswidrigkeit der individuellen Geldbuße