EuGH Siebte Kammer Beschluss zitiert von 4

Verordnung (EG) Nr. 1/2003

Elf Aquitaine SA gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Wettbewerb – Kartell – Natriumchloratmarkt – Begriff ‚Unternehmen‘ – Vermutung eines bestimmenden Einflusses – Tragweite dieser Vermutung – Einzelheiten, mit denen diese Vermutung nicht widerlegt werden kann – Individuelle Geldbuße – Unbeschränkte Nachprüfung

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Elf Aquitaine SA trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Mai 2011, Elf Aquitaine/Kommission (T-299/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 2626 final der Kommission vom 11. Juni 2008 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.695 – Natriumchlorat) abgewiesen hat – Wettbewerb – Kartell – Verletzung der Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit – Offensichtlich fehlerhafte Auslegung – Verletzung der Verteidigungsrechte sowie der Grundsätze der Billigkeit und der Waffengleichheit – Begründungspflicht – Rechtswidrigkeit der individuellen Geldbuße