OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Strafsenat Beschluss

OLG Hamm – 4 Ws 346/09

Strafrecht Beschwerde verworfen

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefoch-tenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.