OLG Hamm – 4 Ws 346/09
Strafrecht Beschwerde verworfen
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefoch-tenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.