Entscheidungen des Bundessozialgerichts können die Beteiligten des Sozialgerichtsverfahrens nicht von anderen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Entscheidungen des Bundessozialgerichts können die Beteiligten des Sozialgerichtsverfahrens nicht von anderen Gerichten, also auch nicht von den Verwaltungsgerichten, auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen.