EuGH Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Zugang zu den Dokumenten der Organe

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Éditions Odile Jacob SAS

Vorläufiger Rechtsschutz – Zugang zu den Dokumenten der Organe – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente, die ein Fusionskontrollverfahren betreffen – Entscheidung der Kommission – Verweigerter Zugang zu Dokumenten – Urteil des Gerichts – Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission – Antrag auf Aussetzung der Durchführung des Urteils des Gerichts – Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes der Europäischen Kommission wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Juni 2010, Éditions Jacob/Kommission (T-237/05), mit dem das Gericht die Entscheidung der Kommission vom 7. April 2005 (D [2005]3286) für nichtig erklärt hat, soweit sie der Klägerin den Zugang zu den Dokumenten über das Fusionskontrollverfahren Nr. COMP/M.2978: Lagardère/Natexis/VUP verweigert hat – Dokumente, die Fusionskontrollverfahren betreffen – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten – Pflicht des betroffenen Organs zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung des Inhalts der im Zugangsantrag angeführten Dokumente