BVerwG 1. Senat Beschluss zitiert von 1

Revisionszulassung: Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und …

Revisionszulassung; Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet.

2

Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat insbesondere Gelegenheit zur weiteren Klärung der Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots geben.