Revisionszulassung: Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und …
Revisionszulassung; Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots
Verwaltungsrecht
Gründe
1
Die Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet.
2
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Senat insbesondere Gelegenheit zur weiteren Klärung der Rechtsfolgen eines mangels Befristung unionsrechtswidrigen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots geben.