EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 92/100/EWG – Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 92/100/EWG – Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums – Öffentliches Verleihrecht – Nicht fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass sie alle Kategorien von Einrichtungen des öffentlichen Verleihs im Sinne dieser Richtlinie vom öffentlichen Verleihrecht ausgenommen hat.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. L 346, S. 61) – Ausnahme vom ausschließlichen öffentlichen Verleihrecht – Tragweite