EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 2005/56/EG – Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/56/EG – Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften – Nicht fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (ABl. L 310, S. 1) nachzukommen