OVG NRW 12. Senat Beschluss

Zulassung der Berufung wegen Zweifeln an Selbstverantwortung einer Wohngemeinschaft KI-Titel

Selbstverantwortung · Wohngemeinschaft · Wohngeldgesetz NRW · Berufungszulassung · VwGO

Verwaltungsrecht

Tenor

Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Die entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, die Wohngemeinschaft im Hause Am F. 0 in X. -C. sei selbstverantwortet i. S. d. § 24 Abs. 1 und 2 WTG NRW, begegnet insbesondere mit Blick auf Mietvertrag und Satzung der Wohngemeinschaft ernstlichen Richtigkeitszweifeln. Das hat der Beklagte mit seinem Zulassungsvorbringen auch hinreichend aufgezeigt.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.