EuG Zweite Kammer Beschluss zitiert von 1

Gemeinsame Agrarpolitik – Dauerausschreibungen zum Wiederverkauf von Getreide auf dem Gemeinschaftsmarkt

Fuchshuber Agrarhandel GmbH gegen Europäische Kommission

Schadensersatzklage – Gemeinsame Agrarpolitik – Dauerausschreibungen zum Wiederverkauf von Getreide auf dem Gemeinschaftsmarkt – Kontrollbefugnis der Kommission – Offenkundig qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.

2. Die Fuchshuber Agrarhandel GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission die Durchführungsbedingungen der Dauerausschreibungen zum Wiederverkauf von Getreide, hier Mais aus Beständen der ungarischen Interventionsstelle, auf dem Gemeinschaftsmarkt nicht nachgeprüft habe