EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 4

Wettbewerb – Kartelle

Lucite International Ltd und Lucite International UK Ltd gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Markt für Methacrylate – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird – Geldbußen – Schwere der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Tatsächliche Nichtanwendung der Vereinbarungen

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Antrag der Kommission, den Erlass der Geldbuße rückgängig zu machen, wird zurückgewiesen.

3. Die Lucite International Ltd und die Lucite International UK Ltd tragen 90 % ihrer eigenen Kosten und 90 % der Kosten der Kommission.

4. Die Kommission trägt 10 % ihrer eigenen Kosten und 10 % der Kosten der Lucite International Ltd und der Lucite International UK Ltd.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Herabsetzung der den Klägerinnen durch Art. 2 Buchst. d der Entscheidung C(2006) 2098 endg. der Kommission vom 31. Mai 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.645 – Methacrylate) auferlegten Geldbuße