Das Tennistraining eines Polizeibeamten bei einem privaten Sportverein außerhalb des Dienstes kann nur dann …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Das Tennistraining eines Polizeibeamten bei einem privaten Sportverein außerhalb des Dienstes kann nur dann als Teilnahme an einer "dienstlichen Veranstaltung" im Sinne des Dienstunfallrechts anerkannt werden, wenn der Dienstvorgesetzte diesen sportlichen Übungen vorher ausdrücklich zugestimmt hat.