AG Göttingen · Niedersachsen Beschluss LS

Im Falle der Stundung kommt im eröffneten Verfahren die Beiordnung eines Rechtsanwaltes gem. § 4 a Abs. 2 …

Zivilrecht

Leitsatz

Im Falle der Stundung kommt im eröffneten Verfahren die Beiordnung eines Rechtsanwaltes gem. § 4 a Abs. 2 InsO grundsätzlich nicht in Betracht, da es sich nicht um ein quasi kontradiktorisches Verfahren handelt.