BVerfG 3. Kammer des Zweiten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Erfolgloser isolierter Eilantrag

Erfolgloser isolierter Eilantrag - Unzulässigkeit mangels hinreichender Antragsbegründung

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag ist unzulässig, da es offensichtlich an der hinreichenden Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG und insbesondere an einer substantiierten Darlegung der Erfolgsaussichten der Hauptsache fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2019 - 2 BvQ 46/19 -, juris, Rn. 2).

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.