EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 2

Staatliche Beihilfen – Preis für den Verkauf eines Grundstücks

Konsum Nord ekonomisk förening gegen Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen – Preis für den Verkauf eines Grundstücks – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem gemeinsamen Markt für unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Kriterium des privaten Investors – Bestimmung des Marktpreises

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat, wird für nichtig erklärt.

2. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Konsum Nord ekonomisk forening.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/366/EG der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/06 (ex NN 37/06), die Schweden der Konsum Jämtland ekonomisk forening gewährt hat (ABl. L 126, S. 3)