EuGH Sechste Kammer Beschluss zitiert von 3

Gemeinschaftsmarke – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung [EG] Nr. 40/94

El Corte Inglés, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 – Verwechslungsgefahr – Bildmarke "EMILIO PUCCI" – Widerspruch der Inhaberin von nationalen Bildmarken "EMIDIO TUCCI" – Ähnlichkeit zwischen den Waren

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die El Corte Inglés SA trägt 80 % der Kosten.

3. Das HABM trägt 20 % der Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2004 in der Rechtssache T-8/03 (El Corte Inglés / HABM – Pucci) über die Abweisung einer Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 3. Oktober 2002, mit der die von der Rechtsmittelführerin eingelegte Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die den Widerspruch gegen die Anmeldung des Bildzeichens „EMILIO PUCCI“ als Gemeinschaftsmarke für Waren der Klassen 3, 18, 24 und 25 teilweise zurückgewiesen hatte, ihrerseits zurückgewiesen worden war