EuGH Fünfte Kammer Urteil

Richtlinie 2002/49/EG – Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/49/EG – Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm nachzukommen – Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. L 189, S. 12)