BVerfG Zweiter Senat Beschluss

Verwerfung von Wahlprüfungsbeschwerden (A-Limine-Abweisung)

Verfassungsrecht

Gründe

1

Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen der Beschwerdeführer geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.