EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 2

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Informatikdienstleistungen betreffend Technologien zur Interoperabilität von Inhalten für europaweite elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste) – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründungspflicht – Ermessensmissbrauch – Außervertragliche Haftung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 13. Juli 2007, das von der Klägerin im Rahmen einer Ausschreibung betreffend Technologien zur Interoperabilität von Inhalten für europaweite elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste) (ABl. 2006, S 128) eingereichte Angebot abzulehnen, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie Klage auf Schadensersatz