EuGH Siebte Kammer Urteil zitiert von 2

Richtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG – Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Höchstkonzentration von Nitraten und Pestiziden – Fehlerhafte Anwendung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um Art. 4 dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Die Französische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 4 der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330, S. 32) nachzukommen – Überschreitung der in Anhang I Teil B der Richtlinie 98/83 festgelegten chemischen Parameter in einigen Départements – Nitrate und Pestizide