EuG Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Anheuser-Busch, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BUDWEISER – Internationale ältere Wort- und Bildmarken BUDWEISER und BUDWEISER BUDVAR – Zurückweisung der Anmeldung – Einschränkung der beanspruchten Waren – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Anheuser-Busch, Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Budĕjovický Budvar, národní podnik.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juli 2005 (Sache R 514/2004-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Budĕjovický Budvar, národní podnik und der Anheuser-Busch, Inc.

Angaben zur Rechtssache

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