LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs 1 Satz 1 SGB V setzt voraus, daß sich der Versicherte …

Sozialrecht

Leitsatz

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs 1 Satz 1 SGB V setzt voraus, daß sich der Versicherte in seinem Haushalt oder in dem Haushalt seiner Familie befindet. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von sogenannter ausgelagerter häuslicher Krankenpflege.