Zur Frage, inwieweit durch allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Handhabung des Ermessens eine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage, inwieweit durch allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Handhabung des Ermessens eine Selbstbindung der Verwaltung entsteht. 2. Wird bei einer Verpflichtungsklage der Beklagte anstelle der vom Kläger begehrten Verurteilung zum Erlass eines bestimmten Verwaltungsakts nur verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden, so muss die weitergehende Klage abgewiesen werden (Fortsetzung der Rechtsprechung aus OS IV 70/60, Urt. v. 02.08.1963 und OS IV 45/62, Urt. v. 15.05.1964).
Permalink
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022959