Zur Frage der besonderen Anordnungen nach § 55 HBO.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage der besonderen Anordnungen nach § 55 HBO.
2. Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde, die mit der Gefährdung der Verkehrssicherheit begründet sind, erfordern jedenfalls dann konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung, wenn sie mehrere Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung ergehen und für die Zwischenzeit sowie gegenwärtig keinerlei Schwierigkeiten in verkehrsmäßiger Hinsicht behauptet werden; das gilt um so mehr, wenn der Sachverhalt jeweils auch der Verkehrspolizeibehörde bekanntgemacht worden ist.