EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 2

Abweisung von Anmeldungen von Zahlenmarken als Gemeinschaftsmarken KI-Titel

Gemeinschaftsmarken · Markenrecht · Unterscheidungskraft · Zahlen als Marken · HABM

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Die Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o. o. trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Drei Klagen gegen Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 22. März 2007 (Sachen R 1276/2006-4, R 1277/2006-4 und R 1278/2006-4) betreffend die Anmeldungen der Wortmarken 222, 333 und 555 als Gemeinschaftsmarken

Angaben zur Rechtssache

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