BGH 5. Strafsenat Beschluss zitiert von 2

Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen fehlender Zulassung KI-Titel

BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 5 ARs 33/22

Strafrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

Die Rechtsbeschwerden des Beschwerdeführers gegen die Beschlüsse des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 29. Juni 2021 und vom 20. Juli 2022 werden auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Gründe

1

Die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse vom 29. Juni 2021 und 20. Juli 2022 (Az.: 1 VAs 1/21 und 1 VAs 4/22) sind unzulässig, weil das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerden nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 – 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 – 5 ARs 20/21).