BGH 6. Strafsenat Beschluss

Anrechnung von Auslieferungshaft auf lebenslange Freiheitsstrafe KI-Titel

BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 6 StR 101/24

Strafrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass die in dieser Sache von den Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Mindestverbüßungszeiten der jeweils verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Bartel Feilcke Tiemann

von Schmettau Arnoldi