Bei der Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen kann der zuständige Träger der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Bei der Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen kann der zuständige Träger der Straßenbaulast zwischen Standplätzen mit gewerbliche Betätigung und solchen ohne gewerblicher Betätigung differenzieren.
2. Der Senat läßt offen, ob es sich bei dem eingetragenen Verein Scientology Kirche Hamburg um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne von Art 4 GG handelt.
3. Auch eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann in den zu 1 umschriebenen Ordnungsrahmen eingebunden werden, soweit sie gewerblich tätig wird.