EuGH Fünfte Kammer Urteil

Richtlinie 2005/35/EG – Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/35/EG – Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße – Nichtumsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (ABl. L 255, S. 11) nachzukommen