EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Wappen darstellt

Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Wappen darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Nachahmung eines staatlichen Hoheitszeichens im heraldischen Sinne – Art. 7 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 1361/2008-1) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die das Wappen des Hauses Hannover darstellt

Angaben zur Rechtssache

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