Der Bericht des Jugendamtes sollte bei einer Sorgerechtsentscheidung nach § 1672 BGB nicht llein Grundlage …
Familienrecht
Leitsatz
Der Bericht des Jugendamtes sollte bei einer Sorgerechtsentscheidung nach § 1672 BGB nicht llein Grundlage für die Entscheidung des Familiengerichts sein. Die Anhörung des Vertreters des Jugendamtes sollte wenigstens erfolgen. Es kann aber auch angezeigt sein, ein Sachverständigengutachten zur Frage der Erziehungsfähigkeit der Eltern und ein kinderpsychologisches Gutachten einzuholen.