EuGH Dritte Kammer Urteil zitiert von 5

Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG

Europäische Kommission gegen Republik Polen

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 78, 79, 83 und 86 – Besteuerungsgrundlage – Verkauf eines Kraftfahrzeugs – Einbeziehung einer Gebühr für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge in die Besteuerungsgrundlage

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 78, 79, 83 und 86 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) – Verkauf eines Kraftfahrzeugs – Einbeziehung einer Gebühr für die Fahrzeugzulassung in die Besteuerungsgrundlage