BGH 6. Strafsenat Beschluss

Herabsetzung der Freiheitsstrafe bei Revision KI-Titel

BGH, Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 175/24

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 13. Dezember 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Gesamtfreiheitsstrafe aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen auf zwei Jahre und neun Monate herabgesetzt.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.