EuGH Vierte Kammer Urteil zitiert von 2

Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2000/78/EG – Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf – Nicht fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor:

1) Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verletzt, indem sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die notwendig sind, um dieser Richtlinie in Bezug auf die Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung sowie der sexuellen Ausrichtung nachzukommen.

2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16)