Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung
Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - bewusst lückenhafte Regelung - kein Verstoß gegen Art 3 sowie Art 14 GG
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Oktober 2010 - 8 Sa 868/10 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).