EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 3

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren

Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Kommission

Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen für die Wartung und Entwicklung der Informationssysteme der Generaldirektion Regionalpolitik – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Nichtigkeitsklage – Gleichbehandlung – Begründungspflicht – Verletzung wesentlicher Formvorschriften – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 21. November 2008, mit der das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens REGIO-A4-2008-01 für die Pflege und Entwicklung der Informationssysteme der Generaldirektion Regionalpolitik (ABl. 2008/S 117-155067) eingereichte Angebot abgelehnt wurde, sowie der Entscheidung, den Zuschlag einem anderen Bieter zu erteilen, und auf Schadensersatz