BVerfG2. Kammer des Zweiten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnungzitiert von 10
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines eritreischen Asylantragstellers nach Griechenland
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.