Der eingeschriebene Brief gilt auch dann mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der eingeschriebene Brief gilt auch dann mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, dass er dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (st. Rspr. des II. Sen. im Anschluß an BVerwGE 22, 11).