VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Der eingeschriebene Brief gilt auch dann mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der eingeschriebene Brief gilt auch dann mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, dass er dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (st. Rspr. des II. Sen. im Anschluß an BVerwGE 22, 11).