Zur Frage der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bei einem vielfach vorbestraften Antragsteller.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bei einem vielfach vorbestraften Antragsteller.
2. Nach Ablauf einer vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist haben die Verwaltungsbehörden in vollem Umfang erneut zu prüfen, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
3. Sie sind hierbei an die strafrichterliche Beurteilung der Eignungsfrage jedenfalls dann nicht gebunden, wenn bei der Sachaufklärung neue wesentliche Tatsachen bekannt werden, die vom Strafrichter nicht berücksichtigt werden konnten.