VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Zur Auslegung des Generalvergleichs vom 10.04.1962, hier: Nr.. 29 der Anlage 2 (Ansprüche aus dem sog. …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Auslegung des Generalvergleichs vom 10.04.1962, hier: Nr.. 29 der Anlage 2 (Ansprüche aus dem sog. einheitlichen Abschöpfungsverfahren).

2. Die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe auf Ansprüche aus der Anfechtung der einheitlichen Abschöpfung mit Basis- Land/Basis- Qualität verzichtet und sich zur Klagerücknahme verpflichtet, führt hier nicht zur Abweisung der Klage als unzulässig; die Klage ist vielmehr als unbegründet zurückzuweisen.